Tippgeber aufgepasst!
Geld verdienen ohne zu arbeiten und ohne Verpflichtungen?
Unverbindlich und ohne viel Zeitaufwand? Das geht nicht? – Geht doch!
Wenn Sie uns eine zum Verkauf stehende Immobilie benennen und der jeweilige Eigentümer uns mit dem Verkauf beauftragt, so erhalten Sie von uns im Erfolgsfall eine Provision. Es ist nicht zwingend notwendig, dass Sie als Tippgeber bei einer Kontaktaufnahme durch uns genannt werden. Auf Wunsch nehmen wir Ihren Tipp auch gerne diskret und anonym auf!
Wann zählt mein Tipp?
Damit Wealth & Living Immobilien Ihnen die Tippgeberprovision auszahlen kann, müssen gewisse Voraussetzungen erfüllen werden:
■ der Tippgeber muss einen Kontakt zwischen dem Eigentümer und
Wealth & Living Immobilien herstellen können.
■ der Eigentümer steht bisher in keinem Maklerverhältnis, noch darf das Objekt
Wealth & Living Immobilien bereits bekannt sein
■ die Immobilie darf nicht aus dem Internet, der Zeitung oder aus öffentlichen
Medien stammen
■ Wealth & Living Immobilien muss durch den Eigentümer mit der Vermarktung
des Objektes beauftragt werden
■ es muss ein Courtageanspruch für Wealth & Living Immobilien durch die
erfolgreiche Vermittlung des Objektes entstehen
■ die Courtage muss vollständig bei Wealth & Living Immobilien eingegangen sein
Wie hoch ist die Provision?
Die Tippgeberprovision orientiert sich an der jeweiligen Courtage des Maklers.
Bei einer erfolgreichen Vermittlung erhalten Sie als Tippgeber 5% unserer Maklercourtage.
Sollte Sie uns weitere Tipps benennen können, welche die oben genannten Kriterien erfüllen, so erhalten Sie ab dem zweiten erfolgreichen Tipp sogar 10% unserer Maklercourtage!
Berechnungsbeispiel:
freistehendes Einfamilienhaus in Viersen
Kaufpreis 320.000 €
Maklercourtage 19.200 €
Tippgeberprovision bei 5% 960 €
ab dem zweiten Tipp 10% 1.920 €